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   VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031   

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https://dejure.org/2021,36469
VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031 (https://dejure.org/2021,36469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031 (https://dejure.org/2021,36469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 9 ZB 21.31031 (https://dejure.org/2021,36469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78; AsylG § 81
    Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 ; AsylG § 81
    Asylrecht (Sierra Leone); Betreibensaufforderung; rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 ; AsylG § 81
    Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung in einer asylrechtlichen Streitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 11.5.2021 - 9 ZB 21.30577 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann jedoch nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 455/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichend begründetem

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031
    Dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf die Anwendung des § 81 AsylG handgreiflich unrichtig und offensichtlich mit dem Gesetz und seiner Zielsetzung unvereinbar und deshalb ausnahmsweise mit der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht mehr vereinbar wäre (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2002 - 2 BvR 455/01 - juris Rn. 2), lässt sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen.
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 21.30263

    Erfolgloser BErufungszulassungantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031
    Soweit der Kläger geltend macht, das Verwaltungsgericht hätte insoweit zu einer anderen Entscheidung kommen müssen, werden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung geltend gemacht, was aber keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 21.30263 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.30577

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 11.5.2021 - 9 ZB 21.30577 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 ZB 21.30659

    Keine Gefahr einer unmenschlichen Bestrafung wegen eines Verkehrsdeliktes in

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 9 ZB 21.31031
    Soweit das Zulassungsvorbringen eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache anführt, genügt es schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 ZB 21.30659 - juris Rn. 3).
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